Zu wenig Zinsen bekommen?
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> Nachforderung
> Sparverträge "Prämiensparen"
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Zinsen aus Prämiensparverträgen nachfordern
Seit dem Jahr 1994 schlossen Sparkassen bundesweit sog. Prämiensparverträge mit der folgenden Klausel ab: „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit 4 % verzinst.“ Im April 2020 erklärte das OLG Dresden in Übereinstimmung mit der bisherigen BGH-Rechtsprechung die Klausel für unwirksam. Sparer können die Sparverträge neu berechnen lassen und zu wenig gezahlte Zinsen geltend machen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Guido Lenné als Experte im WDR zu Zinssparverträgen
